Das neue „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ wurde am 16.12.2016 verabschiedet und besagt, dass elektronische Registrierkassen ab dem 01.01.2020 mittels gesicherter Protokollierung der Buchungen gegen Manipulationen geschützt werden und mit einem zertifizierten Sicherheitsmodul (Technische Sicherheitseinrichtung TSE) ausgestattet werden müssen.
Eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) besteht aus drei Bestandteilen:
Das Bundesministerium der Finanzen hat die Anforderungen an Kassensysteme verschärft
Ab 01. Januar 2017 dürfen nur noch elektronische Kassensysteme eingesetzt werden, welche der GoBD* entsprechen. Diese gelten seit dem 01.01.2015. Sie fassen die GoBS** und GDPdU*** zusammen und aktualisieren diese nach den gegenwärtigen technischen Möglichkeiten. Das heißt im Einzelnen:
Seit Inkrafttreten der GoBD verlangen Betriebsprüfer immer häufiger eine Verfahrensdokumentation von den Steuerpflichtigen. Eine solche Dokumentation ist in Deutschland Pflicht für jedes Unternehmen, das steuerlich relevante elektronische Dokumente aufbewahrt. Diese Verfahrensdokumentation ist von jedem Gewerbetreibenden individuell zu erstellen. Fehlt die Verfahrensdokumentation, kann das Finanzamt die Buchhaltung unter Umständen verwerfen und die Steuern in gewissen Bandbreiten schätzen.